außerordentlichen Kündigung des Vertrags. Die offenen Forderungen bleiben
dadurch unberührt.
§ 7. Nutzungsbedingungen des Systems
1. Lohnbot stellt dem Kunden das System zur Nutzung der auf der Webseite
www.lohnbot.at beschriebenen Funktionalitäten bereit. Der Kunde hat ein auf die
Vertragslaufzeit und zur Nutzung zur Lohnverrechnung in Österreich beschränktes,
einfaches Nutzungsrecht.
2. Der Kunde erhält kein Recht, die Software zu vervielfältigen, zu vermieten oder zu
verleihen, zur Verfügung zu stellen, weiterzugeben, zu übertragen, subzulizenzieren,
zu bearbeiten oder in irgendeiner Form zu verändern.
3. Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten für seinen Account vor der
unberechtigten Kenntnisnahme Dritter zu schützen. Der Kunde ist insbesondere für
eine angemessene Sicherheit und Kontrolle bei der Aufbewahrung aller IDs,
Passwörter, Nutzer-Identifikationsnummern, API Schlüssel oder anderen Codes, die
der Kunde zur Verwendung des Accounts benötigt, verantwortlich. Der Kunde wird
Lohnbot sofort verständigen, wenn es zu einer unautorisierten Nutzung des Accounts
oder zum Verlust von einer der genannten Informationen gekommen ist, oder ein
solcher Verdacht besteht. Der Kunde hält Lohnbot in dieser Hinsicht für alle Schäden
schad- und klaglos.
4. Lohnbot ist nicht für Schäden haftbar, die dem Kunden aufgrund gestohlener oder
gehackter Passwörter im Einflussbereich des Kunden entstehen.
5. Dem Kunden ist es untersagt, das System von Lohnbot missbräuchlich in Anspruch
zu nehmen. Der Kunde sichert zu, dass er keine Geräte und Einrichtungen, Software
oder sonstige Daten in einer Weise nutzt, die zu Veränderungen des Systems führen
können und/oder die Verfügbarkeit des Systems beeinträchtigen können.
6. Ein Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen berechtigt Lohnbot zur
unverzüglichen Sperrung des Zugangs zum Systems, sowie zur außerordentlichen
Kündigung des Vertrags.
§ 8. Leistungsumfang und Erreichbarkeit
1. Der Leistungsumfang der Software ist auf der Seite www.lohnbot.at dargestellt.
Lohnbot ist berechtigt, den vereinbarten Leistungsumfang jederzeit zu ändern, wenn
hierdurch eine Verbesserung des Systems eintritt, eine Änderung der Rechtslage
dies erfordert, eine solche Änderung aufgrund der praktischen Erfahrungen
zweckmäßig ist, oder wenn die Änderung handelsüblich ist und unter
Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen dem Kunden zumutbar ist.
2. Sonstige Leistungseinschränkungen wird Lohnbot dem Kunden zumindest zwei
Monate im Voraus ankündigen und ihm dabei ein vierzehntägiges Widerspruchsrecht
einräumen. Widersprecht der Kunde nicht binnen dieser Frist, so gilt die