Veröffentlicht am 28.07.2022
von Thomas Hapala, geprüfter Lohnverrechner
Fallweise Beschäftigung hat sich in vielen Branchen etabliert. Der flexible Einsatz von Mitarbeiter:innen ist ein wichtiger Bestandteil der modernen Arbeitswelt und kommt auch bei vielen unserer Kundinnen und Kunden zum Einsatz. Worum es sich bei fallweiser Beschäftigung genau handelt, wodurch sie sich von einem durchgehenden Dienstverhältnis unterscheidet und wie fallweise Beschäftigung in Lohnbot integriert ist, zeigen wir Ihnen im folgenden Blogbeitrag.
Von fallweiser Beschäftigung spricht man, wenn der/die Dienstnehmer:in von “Fall zu Fall”, aber zu vorher nicht bestimmten Terminen, beim selben/derselben Arbeitgeber:in Dienstleistungen erbringt. Hervorzuheben ist dabei, dass eine Unregelmäßigkeit in der Abfolge der Arbeitstage gegeben sein muss und es daher zu einer Aneinanderreihung kurzfristig befristeter Dienstverhältnisse kommt. Dies ist aus sozialversicherungsrechtlicher Perspektive zentral, da hier die Grenze zwischen einer fallweisen und einer durchgehenden Beschäftigung verläuft.
Ein weiterer Indikator für vorliegende fallweise Beschäftigung ist, dass der/die Dienstnehmer:in einzelne Arbeitseinsätze sanktionslos ablehnen kann. Dies ist wichtig, da bei fallweiser Beschäftigung einem jeden Arbeitstag ein separates Dienstverhältnis zugrunde liegt. Der/Die Dienstnehmer:in kann vor Arbeitsantritt frei darüber bestimmen, ob er/sie ein Dienstverhältnis eingehen will oder nicht. Eine vorangegangene und längerfristig gültige Absprache zwischen Dienstgeber:in und -nehmer:in bezüglich eines Mindestausmaßes an Arbeitsstunden, über einen im Vorhinein längerfristigen Zeitraum (Wochen, Monate), ist daher nicht möglich.
Zu guter Letzt ist von Arbeitgeber:innenseite zu beachten, dass Einsätze maximal auf die Dauer von sechs aufeinanderfolgenden Tagen abgeschlossen werden dürfen. Dies schließt auch Vereinbarungen bzgl. Arbeit auf Abruf ein. Werden Dienste innerhalb eines gewissen Zeitraumes (z.B.: vier Wochen) vereinbart, liegt ein durchgehendes Dienstverhältnis vor - auch wenn Ausmaß und Zeitpunkt der Dienste im Vorhinein nicht konkretisiert wurden. Eine durchgehende Pflichtversicherung ist daher erforderlich.
fallweise Beschäftigung | durchgehende Beschäftigung |
---|---|
Unregelmäßige Folge von Arbeitstagen / maximal 6 Arbeitstage in Folge | periodisch wiederkehrende Leistung |
Arbeitstage werden kurzfristig vereinbart | Längerfristige Vereinbarung der Arbeitsleistung / Arbeit auf Abruf |
Dienste können sanktionslos abgelehnt werden | Dienstnehmer:in hat kein sanktionsloses Ablehnungsrecht |
Dienstzettel ausreichend | Dienstvertrag sinnvoll |
Entlohnung pro Arbeitsstunde | Fixum oder Pauschalentgelt |
Bei fallweiser Beschäftigung handelt es sich um einzelne, befristete Dienstverhältnisse. Dies hat zur Folge, dass der/die Beschäftigte für jeden einzelnen Arbeitstag gesondert (vor Arbeitsantritt) anzumelden ist. Wird der Dienstnehmer/die Dienstnehmerin innerhalb von zwölf Monaten vom selben/derselben Dienstgeber:in ein zweites Mal beschäftigt, liegt ein Wiedereintritt vor und es entsteht für den/die Dienstgeber:in eine Beitragszahlungspflicht zur betrieblichen Vorsorge.
BV-Pflicht bei fallweiser Beschäftigung | |
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1. fallweise Beschäftigung am 14.12.2020 | keine BV-Pflicht |
2. fallweise Beschäftigung am 17.12.2020 | BV-Pflicht |
3. fallweise Beschäftigung am 08.06.2021 | BV-Pflicht |
4. fallweise Beschäftigung am 25.07.2022 | keine BV-Pflicht |
Die Höhe des Entgelts entscheidet darüber, ob sich bei der fallweise beschäftigten Person um einen geringfügig- oder vollversicherte:n Dienstnehmer:in handelt. Ausschlaggebend für diese Unterteilung ist die monatliche Geringfügigkeitsgrenze (2022: EUR 485,85). Diese ist immer auf das einzelne Dienstverhältnis anzuwenden. Verdient die bei Ihnen fallweise beschäftigte Person innerhalb desselben Monats im ersten Dienst EUR 100,- und im zweiten Dienst EUR 500,- so ist der/die Dienstnehmer:in für das erste Dienstverhältnis geringfügig und für das zweite Dienstverhältnis voll zu versichern.
Datum | Lohn | Art der Versicherung |
---|---|---|
14.12.2020 | € 100 | geringfügig versichert |
17.12.2020 | € 500 | voll versichert |
08.06.2021 | € 320 | geringfügig versichert |
25.07.2022 | € 610 | voll versichert |
Wie in allen anderen Bereichen der Lohnbot-App, setzen wir auch bei der fallweisen Beschäftigung auf unser Konzept der leicht zugänglichen Lohnverrechnung. Egal, ob bei der Sozialversicherungsanmeldung, bei der Berechnung von Sonderzahlungen, oder der Beachtung kollektivvertraglicher Ausnahmen: Lohnbot unterstützt Sie bei der gesamten Verwaltung Ihrer fallweise beschäftigten Dienstnehmer:innen - damit Ihnen mehr Zeit fürs Wesentliche bleibt!
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