Veröffentlicht am 22.11.2021
von Thomas Hapala, geprüfter Lohnverrechner
Das Jahr neigt sich dem Ende zu, und damit bietet sich auch die letzte Möglichkeit den eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern noch etwas Gutes zukommen zu lassen.
Dafür bieten sich besonders die folgenden, steuerbegünstigten Auszahlungen an.
Mit Beschluss vom 16.12.2021 gibt es ihn nun doch, den Coronabonus. Diese Steuer- und Sozialversicherungsbefreite Bonuszahlung von bis zu EUR 3.000,- ist die mit Abstand größte Option, das 2021 Gehalt noch zu optimieren.
Laut Einkommensteuergesetz können Unternehmen für Firmen- oder Weihnachtsfeiern jährlich EUR 365,- pro Mitarbeiter:in absetzen. Diese Regelung soll nun coronabedingt, wie im Vorjahr, wieder für Gutscheinaktionen gelten.
Dabei können Unternehmen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch heuer wieder einen steuerfreien Gutschein in Höhe von bis zu EUR 365,- schenken. Dieser dient als Ersatz für die abgesagten Weihnachtsfeiern.
Hier soll voraussichtlich gelten, dass Unternehmen rückwirkend von 1. November 2021 bis 31. Jänner 2022 steuerfreie Gutscheine an ihre Mitarbeiter:innen ausgeben können.
Achtung, wenn bereits eine Firmenfeier stattgefunden hat, ist der dabei anfallende Betrag von den EUR 365,- abzuziehen!
Steuerfreie Gutscheine in Höhe von EUR 186,- pro Dienstnehmer:in pro Jahr können, ganz Corona unabhängig, zusätzlich geschenkt werden.
Zusammen mit den "Weihnachtsgutscheinen" sind somit bis zu EUR 551,- an steuerfreien Gutscheinen möglich.
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