
Veröffentlicht am 18.03.2022
von Thomas Hapala, geprüfter Lohnverrechner
Kollektivvertrag & Einstufung
Auf Seiten der Dienstnehmer:innen werden Kollektivverträge in der Regel zwischen dem Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) und einzelnen Gewerkschaften verhandelt und abgeschlossen. Die Verträge gelten meist für eine ganze Wirtschaftsbranche.
Da es sich bei einem Kollektivvertrag um eine Vereinbarung zwischen zwei Parteien handelt, muss dieser ausgehandelt werden. Ein neuer Vertrag ist dann abgeschlossen, wenn eine Einigung zwischen den Verhandlungspartnern erzielt wurde.
Die wichtigsten Inhaltspunkte des KV sind:
- Mindestlöhne,
- Gehaltsvorrückungen,
- Sonderzahlungen,
- Arbeitszeitbestimmungen (wöchentliche und tägliche Arbeitszeit für die jeweiligen Branchen),
- Lohnerhöhungen (welche jedes Jahr oder auch alle drei Jahre stattfinden können).
Wie stufe ich richtig ein?
Art des Kollektivvertrags, Arbeitende oder Angestellte?
Als Dienstgeber:in mit einem Gewerbeschein, können Sie sich bei der Wirtschaftskammer erkundigen, welcher Kollektivvertrag für Sie zutrifft.
Verwendungs- beziehungsweise Beschäftigungsgruppe
Die genaue Einstufung erfolgt dann basierend auf der Tätigkeit in einer Verwendungs- und beziehungsweise Beschäftigungsgruppe. Sollten Sie sich nicht sicher sein, weil sich die Tätigkeiten des Dienstnehmenden in mehrere Verwendungsgruppen eingliedern lässt, wird bei der Einstufung rein auf die zeitlich überwiegende Verwendung geachtet (Beurteilungszeitraum: 1 Jahr).
Vordienstzeiten
Außerdem muss bei einigen Kollektivverträgen auf die Vordienstzeit (Erwerbsjahre) Rücksicht genommen werden.
Bei vielen KVs wird ausschließlich nach Verwendungsgruppenjahren eingestuft, nicht nach bereits gearbeiteten
Jahren. Das heißt, dass lediglich die Jahre, in denen eine gleichwertige oder höhere Beschäftigung getätigt
wurde, angerechnet werden. Dies kann auch der Fall sein, wenn zuvor eine andere Entlohnung stattgefunden hat.
Die Einstufung nach Berufsjahren beinhaltet grundsätzlich alle nach dem Angestelltengesetz (AngG) absolvierten
Dienstzeiten - Branchenunabhängig.
Gerade für Arbeitende wird oft eine dritte Art der Einstufung vorgenommen. Hierbei werden nur Vordienstzeiten,
welche im selben Betrieb erfolgt sind, angerechnet.
Grundsätzlich sind bei der Einstufung auch die Anzahl der Praxisjahre, Schul- oder Ausbildungszeiten, bzw. im
Ausland absolvierte Dienstzeiten zu beachten. Es kann auch vorkommen, dass bei manchen KVs komplett auf eine
Einstufung nach Erwerbsjahren verzichtet wird.
Alle unterstützten Kollektivverträge im Überblick
Beim Import von Mitarbeiterdaten in Lohnbot können Sie den passenden Kollektivvertrag direkt per Code zuweisen. Eine vollständige Liste aller unterstützten KV-Codes und Felder finden Sie in unserer Importdokumentation:
Fazit
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