
Veröffentlicht am 04.12.2025
von Thomas Hapala, geprüfter Lohnverrechner
Lohnverrechnung 2026: Die wichtigsten Änderungen für österreichische Arbeitgeber
Der Jahreswechsel 2025/2026 steht vor der Tür. Während sich für Nutzer von Lohnbot viele der administrativen Hürden automatisch erledigen, gibt es dennoch wichtige gesetzliche Neuerungen, die Sie kennen sollten – vor allem, um Mitarbeiterfragen kompetent beantworten zu können.
Hier ist der Überblick über die neuen Werte und To-dos für den Start am 1. Jänner 2026.
Sozialversicherung: Geringfügigkeitsgrenze bleibt unverändert!
Hier gibt es eine wichtige Abweichung von der gewohnten Routine: Während die meisten Werte an die Inflation angepasst werden, wurde beschlossen, die Geringfügigkeitsgrenze für 2026 nicht zu erhöhen.
- Geringfügigkeitsgrenze 2026: Sie bleibt bei 551,10 € pro Monat (Wert von 2025).
- Höchstbeitragsgrundlage (ASVG): Diese steigt hingegen auf 6.930 € monatlich (bzw. 97.020 € jährlich).
Warum das wichtig ist: Da die Grenze nicht steigt, haben Sie bei geringfügig Beschäftigten keinen Spielraum für automatische Gehaltsanpassungen "innerhalb der Geringfügigkeit". Jede Erhöhung könnte sofort zur Vollversicherungspflicht führen.
👉 Deep Dive: Was das Einfrieren der Grenze konkret für Zuverdienste und Ihre Planung bedeutet, haben wir in einem eigenen Artikel detailliert analysiert: Zur Analyse: Neuregelung ab 2026 – Das müssen Arbeitgeber wissen
Entlastung bei der Lohnsteuer (Abschaffung der Kalten Progression)
Gute Nachrichten für Arbeitnehmer: Durch die Abschaffung der kalten Progression werden die Steuerstufen auch 2026 an die Inflation angepasst.
- Was bedeutet das? Die Grenzwerte für die Lohnsteuerstufen steigen. Das heißt, man rutscht bei einer Gehaltserhöhung nicht so schnell in eine höhere Steuerklasse.
- Die neuen Tarife: Die steuerfreie Basiszone wird für 2026 spürbar angehoben (Prognose: über 13.500 €).
Hinweis für Lohnbot-Nutzer: Wir hinterlegen die neuen Steuertabellen pünktlich zum Jahreswechsel automatisch im System.
Pendlereuro: Kräftige Erhöhung
Eine wesentliche Änderung betrifft Mitarbeiter mit langen Anfahrtswegen. Um die Mobilitätskosten abzufedern, wurde eine Verdreifachung des Pendlereuros beschlossen.
- Neu ab 2026: Der Pendlereuro steigt von bisher 2 € auf nun 6 € pro Kilometer (jährlich).
- Wichtig: Dies ist ein Absetzbetrag, der die Lohnsteuer direkt reduziert.
💡 To-do: Erinnern Sie Ihre Mitarbeiter daran, den Pendlerrechner unter pendlerrechner.bmf.gv.at für 2026 neu durchzuführen und das Formular L34 gegebenenfalls zu aktualisieren.
Steuerfreie Zuschläge (SFN): Rückkehr zum Standard
Die temporären Sonderregeln der Jahre 2024/25 laufen aus. Ab 2026 gelten wieder die „klassischen“ Grenzen, allerdings mit einem angepassten Betrag.
Ab 01.01.2026 gilt:
- Steuerfrei sind Zuschläge für max. 15 Überstunden im Monat.
- Der Freibetrag beträgt bis zu 170 €.
Wichtig: Der alte Basiswert von 86 € ist Geschichte; der neue Dauerwert wurde auf 170 € festgelegt. Dennoch ist dies eine Reduktion gegenüber der befristeten 200 €-Regelung der Vorjahre. Kommunizieren Sie dies transparent, da es bei Mitarbeitern mit vielen Überstunden zu einem etwas geringeren Netto kommen kann.
Homeoffice & Telearbeitspauschale
Auch 2026 können Arbeitgeber das Arbeiten von zu Hause steuerfrei vergüten.
- Der Satz: Bis zu 3 € pro Tag für maximal 100 Tage im Jahr (insgesamt also bis zu 300 € steuerfrei).
Checkliste für den Jahreswechsel
Damit der Start ins Jahr 2026 reibungslos klappt:
- Geringfügige prüfen: Gehälter kontrollieren, damit die 551,10 € nicht überschritten werden (siehe Blogbeitrag).
Jahreslohnzettel (L16): Übermittlung bis Ende Februar 2026.
- Lohnbot-Nutzer: Erledigt. Wir übermitteln die L16-Meldungen automatisch fristgerecht für Sie.
Kontrollsechstel: Im Dezember muss die Aufrollung des Jahressechstels durchgeführt werden.
- Lohnbot-Nutzer: Erledigt. Lohnbot führt die Sechstel-Prüfung und eventuelle Aufrollungen automatisch mit der Dezember-Abrechnung durch.
Stammdaten: Adressen und aktuelle Pendler-Ausdrucke bei den Mitarbeitern abfragen.
Fazit
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