Veröffentlicht am 23.12.2022
von Thomas Hapala und Elias Rut, Geschäftsführer Lohnbot
Für uns bei Lohnbot war 2022 ein bemerkenswertes Jahr!
Dies wollen wir zum Anlass nehmen, um Dir unseren Dank auszusprechen. Danke, für Dein Vertrauen und dass Du Dich für die innovativste Lösung zur Lohnverrechnung entschieden hast!
Neben unseren langjährigen Kund:innen durften wir in diesem Jahr über 150 neue Unternehmen bei Lohnbot begrüßen. Zusätzlich wurden heuer 270% mehr Mitarbeiter:innen mit Lohnbot abgerechnet, als im Vergleich zum Vorjahr. Diese Zahlen sind einfach nur großartig und dienen als Bestätigung unserer bisherigen Arbeit, sowie als Motivation für bevorstehende Aufgaben!
Und auch im neuen Jahr geht unsere erfolgreiche gemeinsame Reise weiter! Dabei erwarten Dich zahlreiche neue Features, wie das Versenden von Whitelabel E-Mails, die automatische Verarbeitung von Krankmeldungen und viele neue, zur Auswahl stehende Kollektivverträge.
Besonders freuen wir uns darauf, dir bereits ab Jänner unser neues Feature zu Lohnpfändungen präsentieren zu können, welches neben einer übersichtlichen Pfändungsverwaltung auch die Möglichkeit bereithält, die Drittschuldnererklärung direkt über die Lohnbot-App auszufüllen.
Wir blicken also schon voller Vorfreude auf 2023, denn unser Team hat sich für das neue Jahr einiges vorgenommen.
Zurück in der Gegenwart befinden wir uns aber noch mitten in der finalen Phase des Abrechnungsjahres 2022, weshalb wir Dich erinnern wollen, dass Lohnbot sowohl die Jahreslohnzettel (L16) und die Kommunalsteuererklärung an das Finanzamt, als auch die Wiener Dienstgeberabgaben-Erklärung an die BA 33 und die Adressmeldung der Arbeitsstätten an die Statistik Austria übermittelt. Hierfür benötigt Lohnbot allerdings eine in den Lohndaten hinterlegte Steuer- und Kommunalsteuernummer, sowie die Kontonummer für die Wiener Dienstgeber:innenabgabe (für in Wien ansässige Unternehmen). Bitte beachte, dass auch für Unternehmen, die keine Kommunalsteuer zahlen, eine (Null-)erklärung versendet wird.
Du willst die Kommunalsteuererklärung selbst übermitteln? Dann bitten wir um eine kurze Benachrichtigung an support@lohnbot.at.
In den letzten Wochen haben wir das System für Lohnpfändungen in unserer App grundlegend überarbeitet. Diese können nun nach Einlangen in einer integrierten Pfändungsverwaltung erfasst und priorisiert werden. Der maximal pfändbare Betrag wird von Lohnbot automatisch berechnet und in die monatliche Lohnverrechnung übernommen.
Zusätzlich können Drittschuldnererklärungen direkt über die Lohnbot-App ausgefüllt werden.
Einigen User:innen ist es bestimmt schon aufgefallen: Lohnbot übermittelt seit November monatliche Beitragsgrundlagenmeldungen an die ÖGK erst mit dem 14. des Folgemonats (bzw. dem 6. bei fallweise Beschäftigten) und nicht mehr mit Monatsabschluss. Dadurch bekommst Du zusätzlich Zeit, Korrekturen durchzuführen, ganz ohne die Notwendigkeit einer Aufrollung.
Ausführliche Informationen zu der Möglichkeit, das Vormonat nochmals zu öffnen und eine Antwort auf die Frage, in welchen Situationen dieses Feature besonders wertvoll ist, findest Du in unserem Blogartikel.
Du bist neu bei Lohnbot? Dann haben wir genau das Richtige für Dich! Seit Dezember bieten wir im Zwei-Wochen-Rhythmus einen Lohnbot Workshop an, der sich insbesondere an neue Lohnbot-User:innen richtet. In dieser einstündigen online Veranstaltung erhältst Du von Thomas einen Überblick über den Funktionsumfang von Lohnbot und Antworten auf Deine offenen Fragen.
Du bist interessiert? Dann melde Dich hier an.
Wichtiger Bestandteil der Erfolgsformel von Lohnbot ist, Dir nicht nur das Werkzeug, sondern auch die Information zu bieten, um die Lohnverrechnung Deines Unternehmens erfolgreich in die eigene Hand zu nehmen!
Zu diesem Zweck liefern wir Dir mit unseren Blogbeiträgen regelmäßig die wichtigsten Informationen zu den brennenden Fragen in der Lohnverrechnung. Hier behandeln wir aktuelle Themen und bereiten für Dich komplexe Fragen verständlich auf.
Von Anpassungen in den Lohnsteuertarifstufen, über die neue Geringfügigkeitsgrenze, bis hin zum Auslaufen der erhöhten Werte des Pendlerpauschales. Der Jahreswechsel bringt in der Lohnverrechnung wieder zahlreiche Veränderungen mit sich.
In unserem Blogbeitrag geben wir Dir einen Überblick, welche Neuerungen 2023 bereithält, was es dabei im neuen Jahr für Deine Lohnverrechnung zu beachten gilt und welche Neuerungen von Lohnbot automatisch umgesetzt werden.
Kleine Änderungen können manchmal großes bewirken! Seit November übermittelt Lohnbot monatliche Beitragsgrundlagenmeldungen nicht mehr mit Monatsabschluss, sondern mit 14. bzw. 6. (bei fallweise Beschäftigten) des Folgemonats.
Dadurch erhältst Du länger die Chance, Korrekturen in Deiner Abrechnung des Vormonats durchzuführen und die Notwendigkeit von Aufrollungen wird minimiert.
Noch Frage? In unserem Blogbeitrag haben wir alle wichtigen Infos zu diesem Thema zusammengefasst.
Die Zeit der Neugründung ist zeit- und kostenintensiv. Mit dem NeuFöG wird allerdings eine äußerst niederschwellige Fördermöglichkeit angeboten, um Neugründer:innen zu Beginn ihrer Unternehmung zumindest finanziell zu entlasten.
Welche Schritte dazu notwendig sind, welche Lohnnebenkosten Du Dir mit einer Gründung nach dem NeuFöG sparen kannst und wie die Neugründungsförderung bei Lohnbot umgesetzt ist, erfährst Du in unserem Blogbeitrag.
Wir wünschen Dir schöne Feiertage und alles Gute im neuen Jahr!
Beste Grüße,
Elias und Thomas
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