
Veröffentlicht am 15.09.2026
von Thomas Hapala, geprüfter Lohnverrechner
SV-Werte 2027: Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen
Die Höchstbeitragsgrundlage steigt um 480 Euro pro Monat
Die Höchstbeitragsgrundlage ist der Betrag, bis zu dem vom Gehalt Sozialversicherung gerechnet wird. Alles darüber ist beitragsfrei. Wird diese Grenze angehoben, zahlen Sie für Ihre besser verdienenden Mitarbeiter mehr Dienstgeberbeiträge – ohne dass sich am Bruttogehalt etwas ändert.
| 2026 | 2027 | |
|---|---|---|
| pro Monat | 6.930,00 € | 7.410,00 € |
| pro Tag | 231,00 € | 247,00 € |
| pro Jahr für Sonderzahlungen | 13.860,00 € | 14.820,00 € |
| pro Monat für freie Dienstnehmer (ohne Sonderzahlungen) | 8.085,00 € | 8.645,00 € |
Das sind 480 Euro mehr pro Monat, also ein Plus von 6,9 %. Zum Vergleich: Die reguläre Anpassung (Aufwertungszahl 1,046) hätte nur rund 4,6 % ergeben. Der Rest kommt aus einer zusätzlichen Erhöhung um 150 Euro monatlich, die im Budgetbegleitgesetz 2027–2028 beschlossen wurde. 2028 kommen weitere 50 Euro dazu.
Was das konkret kostet: Über das Jahr gerechnet steigt die maximale Beitragsgrundlage (laufende Bezüge plus Sonderzahlungen) um 6.720 Euro. Für einen Mitarbeiter, der über der Höchstbeitragsgrundlage verdient, bedeutet das rund 1.400 Euro zusätzliche Dienstgeberbeiträge pro Jahr. Das ist ein Näherungswert – der exakte Betrag hängt von der Beitragsgruppe ab. Bei fünf oder zehn solchen Mitarbeitern kommt einiges zusammen, und die Belastung schlägt bereits mit der Jänner-Abrechnung durch.
Betroffen ist aber nicht nur Ihre Seite: Auch der Mitarbeiter zahlt vom höheren Betrag seinen Dienstnehmeranteil, das sind rund 1.200 Euro pro Jahr. Weil Sozialversicherungsbeiträge die Lohnsteuerbemessungsgrundlage senken, bleibt netto rund die Hälfte davon spürbar – überschlagsmäßig 600 bis 650 Euro weniger im Jahr, also etwa 50 Euro pro Monat. Auch das ist eine Näherung. Für die betroffenen Mitarbeiter heißt es: gleiches Bruttogehalt, weniger Netto – und das ohne erkennbaren Anlass in der Jänner-Abrechnung. Es zahlt sich aus, das aktiv zu erklären, statt auf die Rückfragen zu warten.
Geringfügig Beschäftigte: Grenze gleich, Abgabe höher
| 2026 | 2027 | |
|---|---|---|
| Geringfügigkeitsgrenze pro Monat | 551,10 € | 551,10 € |
| Grenzwert für die pauschale Dienstgeberabgabe | 826,65 € | 826,65 € |
Die Geringfügigkeitsgrenze bleibt 2027 unverändert bei 551,10 Euro – das dritte Jahr in Folge. Eine eingefrorene Grenze klingt harmlos, ist für Arbeitgeber aber nachteilig: Die Kollektivvertragslöhne steigen weiter, die Grenze nicht. Damit rutschen bestehende geringfügige Dienstverhältnisse durch die reguläre KV-Erhöhung über die 551,10 Euro und werden voll versicherungspflichtig. Dann fallen die kompletten Dienstgeberbeiträge an, nicht mehr die pauschale Abgabe. Wer das vermeiden will, muss die Stunden reduzieren – was in der Praxis Diskussionen mit den betroffenen Mitarbeitern bedeutet.
Dazu kommt eine zweite Verteuerung: Die pauschale Dienstgeberabgabe, die anfällt, wenn die Summe der Entgelte Ihrer geringfügig Beschäftigten über 826,65 Euro liegt, steigt von 19,4 % auf 23,0 %. Nach derzeitiger Rechtslage gilt dieser Satz bis 2029, ab 2030 sinkt er auf 21,0 %.
Wenn Sie mehrere geringfügig Beschäftigte haben, sollten Sie vor dem Jahreswechsel zwei Dinge prüfen: welche Entgelte durch die KV-Erhöhung über die Grenze kommen und was die höhere Abgabe insgesamt kostet.
Arbeitslosenversicherung: die Staffelung läuft aus – aber langsam
Mitarbeiter mit niedrigem Entgelt zahlen bisher einen reduzierten Arbeitslosenversicherungsbeitrag, bis 2.225 Euro monatlich sogar null Prozent. Diese Begünstigung wird abgebaut. Wichtig, weil dazu Falsches im Umlauf ist: Die Reduktion fällt nicht mit einem Schlag weg, und neu eingestellte Mitarbeiter zahlen 2027 auch nicht sofort den vollen Satz von 2,95 %. Der Abbau erfolgt in Jahresschritten, für neue Dienstverhältnisse nur schneller als für bestehende.
Bestehende Dienstverhältnisse (aufrecht am 31.12.2026):
| Monatliche Beitragsgrundlage | Dienstnehmeranteil | Lehrlinge |
|---|---|---|
| bis 2.327,00 € | 0,50 % | 0,50 % |
| über 2.327,00 € bis 2.539,00 € | 1,50 % | 1,15 % |
| über 2.539,00 € bis 2.751,00 € | 2,50 % | 1,15 % |
| über 2.751,00 € | 2,95 % | 1,15 % |
Neue Dienstverhältnisse ab 1.1.2027:
| Monatliche Beitragsgrundlage | Dienstnehmeranteil | Lehrlinge |
|---|---|---|
| bis 2.327,00 € | 1,00 % | 1,00 % |
| über 2.327,00 € bis 2.539,00 € | 2,00 % | 1,15 % |
| über 2.539,00 € | 2,95 % | 1,15 % |
Danach steigen die Sätze jährlich weiter, bis überall 2,95 % erreicht sind. Beim untersten Einkommensbereich – bisher 0 % – dauert das am längsten: bei bestehenden Dienstverhältnissen bis 2032, bei ab 2027 neu begonnenen bis 2029. Geregelt ist der Stufenplan in den Übergangsbestimmungen zum Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz (BGBl. I Nr. 62/2026); die Einkommensgrenzen selbst werden weiter jährlich valorisiert.
Diesen Beitrag zahlt der Mitarbeiter, nicht Sie – er wirkt sich auf das Netto aus, nicht auf Ihre Lohnnebenkosten. Relevant ist es trotzdem: Zwei Personen mit gleichem Bruttogehalt können 2027 ein unterschiedliches Netto haben, nur weil eine davon schon 2026 im Unternehmen war. Und wer 2027 neu einsteigt, hat im Niedriglohnbereich weniger netto als ein Kollege mit gleichem Job. Auf diese Frage sollten Sie vorbereitet sein.
e-card: Service-Entgelt wird erhöht
Diese Extras fallen mit 1.1.2027 weg
- Telearbeitspauschale: Die bis zu 3 Euro pro Telearbeitstag, die Sie steuer- und beitragsfrei auszahlen konnten, entfallen. Wenn Sie weiterhin zahlen, ist der Betrag voll abgabenpflichtig. Der Aufwand für die Aufzeichnung der Telearbeitstage entfällt dafür.
- Sachbezug für E-Fahrzeuge: Die Nullbewertung endet mit 31.12.2026. Ab 2027 sind 0,375 % der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen, maximal 180 Euro monatlich. Ab 2028 steigt der Wert auf 0,625 % bzw. maximal 300 Euro.
- Befreiung von der Arbeitslosenversicherung ab 63: entfällt ebenfalls.
Eine Entlastung kommt erst später: Der Dienstgeberbeitrag sinkt von 3,7 % auf 2,7 % – aber erst ab 2028.
Was Sie jetzt tun sollten
- Personalkosten 2027 neu budgetieren. Mitarbeiter werden 2027 wieder teurer, ohne dass Sie Gehälter erhöhen. Planen Sie die höheren Dienstgeberbeiträge ein, besonders bei Gehältern über der Höchstbeitragsgrundlage, und rechnen Sie damit, dass der Effekt schon im Jänner cashflow-wirksam wird.
- Geringfügig Beschäftigte durchrechnen. Die höhere pauschale Dienstgeberabgabe von 23 % kann die Kalkulation kippen.
- Telearbeits- und Dienstwagenregelungen prüfen. Bestehende Zusagen und Betriebsvereinbarungen sollten vor dem Jahreswechsel angepasst und die betroffenen Mitarbeiter informiert werden – gerade beim E-Auto-Sachbezug wird die Netto-Änderung auffallen.
Um die Werte selbst müssen Sie sich nicht kümmern: Neue SV-Werte, Beitragssätze und Grenzbeträge hinterlegen wir in Lohnbot, sobald die offizielle Kundmachung vorliegt. Ihre Abrechnungen rechnen ab Jänner automatisch mit den richtigen Zahlen.
Vorbehalt: Die SV-Werte 2027 sind voraussichtliche Werte und werden erst mit der amtlichen Kundmachung verbindlich. Die inhaltlichen Änderungen (Telearbeitspauschale, E-Auto-Sachbezug, Dienstgeberabgabe, Arbeitslosenversicherung) sind mit dem Budgetbegleitgesetz 2027–2028 bereits beschlossen.
Fazit
Für Arbeitgeber bringt 2027 vor allem höhere Personalkosten und Anpassungsbedarf:
- Höhere Kosten bei Mitarbeitern über der Höchstbeitragsgrundlage
- Geringfügige Beschäftigung wird teurer, die Grenze bleibt jedoch unverändert
- Weniger Netto für manche Mitarbeiter durch höhere SV- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge
- Telearbeitspauschale fällt weg, E-Autos erhalten erstmals einen Sachbezug
- Personalkosten, Benefits und bestehende Vereinbarungen sollten noch 2026 geprüft werden
Die endgültigen SV-Werte werden nach der offiziellen Kundmachung automatisch in Lohnbot hinterlegt.
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