
Veröffentlicht am 19.11.2025
von Thomas Hapala, geprüfter Lohnverrechner
Überstunden steuerfrei in Österreich: Was ist möglich und wie funktioniert’s?
Unterschied: Mehrstunden vs. Überstunden
| Stundenart | Was bedeutet das? | Steuerfreier Zuschlag? |
|---|---|---|
| Mehrstunden | Teilzeitkraft arbeitet mehr als vereinbart – aber noch unter 40h/Woche | ❌ Nein |
| Überstunden | Über 40h/Woche | ✅ Ja – NUR Zuschlag |
| SFN-Zuschläge | Sonntag, Feiertag oder nachts | ✅ Extra begünstigt |
👉 Nur der Zuschlag kann steuerfrei sein - nicht der Grundlohn.
In Österreich gilt: Nur Stunden über der 40-Stunden-Woche sind echte Überstunden und führen zu einem steuerbegünstigten Zuschlag. Mehrstunden (zusätzliche Stunden einer Teilzeitkraft bis 40 h) sind nicht begünstigt. Die obige Tabelle fasst die Begriffe zusammen. Für Überstundenzuschläge an Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit gelten gesonderte Freibeträge (sogenannte SFN-Zuschläge).
Wie viel ist steuerfrei? (Stand 2025, Regelung läuft aus)
| Zuschlagsart | Begünstigung | Max. steuerfrei/Monat |
|---|---|---|
| Überstundenzuschläge +50 % (werktags) | bis 18 Überstunden | 200€ |
| Sonntags-, Feiertags-, Nachtzuschläge | auch +100 % möglich | 400€ |
| … wenn überwiegend Nachtarbeit | (erhöhter Freibetrag) | 600€ |
Beispiele
Beispiel 1 – 10 Überstunden unter der Woche: Zuschlag: 10 × 10€ = 100€ → ✅ voll steuerfrei (unter 200€)
Beispiel 2 – Sonntagseinsatz: Zuschlag: 175€ → ✅ voll steuerfrei (unter 400€)
Teilzeit-Falle: Nur Stunden über 40/Woche sind echte Überstunden → erst dann Steuerbegünstigung
⚠️ All-In & Überstundenpauschalen – Spezialfälle
Bei All-In-Verträgen und Überstundenpauschalen ist besondere Vorsicht geboten. In vielen Fällen sind Überstunden dabei bereits im Gehalt enthalten, ohne, dass sie tatsächlich geleistet wurden. Das bedeutet:
👉 Keine Steuerbegünstigung, wenn keine Mehrleistung erbracht wurde..
Nur wenn die durch den All-In abgedeckten Überstunden auch tatsächlich geleistet werden – und das auch mit Zeitaufzeichnungen dokumentiert ist – kann eine Steuerbegünstigung in Frage kommen.
Auch bei Pauschalen gilt: Die pauschal abgegoltenen Stunden sind nicht steuerfrei. Nur geleistete Überstunden können begünstigt werden.
Fazit
Steuervorteile bei Überstunden zu nutzen, ist einfach – wenn sauber abgerechnet wird:
- Nur echte Überstunden über 40 h/Woche
- Nur Zuschläge steuerfrei
- Monatsgrenzen beachten (200€ / 400€ / 600€)
- Zuschläge separat ausweisen
- Ausblick: Ab 2026 gilt wieder nur 10 Überstunden / 120€ steuerfrei.
So profitieren Unternehmen und Mitarbeitende gleichermaßen — und vermeiden Probleme bei einer Prüfung.
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