Entwicklung der Wohnbauförderung in Wien mit steigenden Beiträgen und Wohnbaukosten

Veröffentlicht am 09.01.2026

von Thomas Hapala, geprüfter Lohnverrechner

Wohnbauförderungsbeitrag Wien 2026: Erhöht oder nicht?

Der Wohnbauförderungsbeitrag ist ein zentraler Bestandteil der Finanzierung des sozialen Wohnbaus in Österreich. Mit Wirkung ab 1.1.2026 wurde der Beitrag in Wien schließlich Ende Dezember angepasst und betrifft sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Der Beschluss zur Erhöhung wurde erst kurz vor dem Jahreswechsel gefasst. Über diesen Beitrag werden seit Jahren wichtige Maßnahmen zur Sicherung von leistbarem Wohnraum ermöglicht, darunter der Bau geförderter Wohnungen, die Vergabe von Wohnbeihilfen sowie Investitionen in begleitende soziale Infrastruktur.

Was hat sich geändert?

Bis Ende 2025 lag der Wohnbauförderungsbeitrag in Wien bei insgesamt 1 Prozent der Beitragsgrundlage. Dieser Betrag wurde gleichmäßig aufgeteilt:

  • 0,5 Prozent Arbeitnehmeranteil
  • 0,5 Prozent Arbeitgeberanteil

Mit 1. Jänner 2026 trat eine wesentliche Änderung in Kraft. Der Beitrag wurde auf insgesamt 1,5 Prozent angehoben:

  • 0,75 Prozent Arbeitnehmeranteil
  • 0,75 Prozent Arbeitgeberanteil

    Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bedeutet dies eine moderate Erhöhung der laufenden Abgaben, die direkt mit der Finanzierung des Wiener Wohnbaus verbunden sind.

Warum wurde der Beitrag erhöht?

Laut Angaben der Stadt Wien verfolgt die Erhöhung ein klares wohn- und sozialpolitisches Ziel: die langfristige Sicherung und den Ausbau des leistbaren Wohnens. Die zusätzlichen Einnahmen aus dem Wohnbauförderungsbeitrag sind zweckgebunden und dürfen ausschließlich für definierte Bereiche verwendet werden, darunter:

  • der geförderte Wohnbau
  • Wohnbeihilfen für einkommensschwächere Haushalte
  • soziale Infrastruktur wie Schulen und Kindergärten

Damit soll gewährleistet werden, dass Wien auch in Zukunft ausreichend geförderten Wohnraum bereitstellen kann und bestehende Unterstützungsmodelle finanziell abgesichert bleiben.

Wer ist betroffen?

Beitragspflichtig sind alle unselbstständig Beschäftigten in Wien, die über der Geringfügigkeitsgrenze verdienen, sowie deren Arbeitgeber. Der Beitrag wird automatisch im Rahmen der Lohnverrechnung berücksichtigt.

Nicht beitragspflichtig sind unter anderem:

  • geringfügig Beschäftigte
  • Lehrlinge
  • freie Dienstnehmer

Diese Ausnahmen bleiben auch 2026 unverändert bestehen.

Fazit

Der Wohnbauförderungsbeitrag in Wien wurde 2026 deutlich erhöht. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bedeutet das leicht höhere Abgaben, für die Stadt Wien jedoch mehr finanzielle Stabilität im sozialen Wohnbau. Ziel bleibt es, auch künftig ausreichend leistbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen und bestehende Fördermodelle abzusichern.

Konnten wir Ihr Interesse wecken?

Dann vereinbaren Sie doch einfach einen kostenlosen Kennenlern- Termin.
Oder testen Sie unser Onlineservice, gratis und unverbindlich.

Jetzt gratis testen!

oder

Infotermin vereinbaren
Termin finden