
Veröffentlicht am 09.01.2026
von Thomas Hapala, geprüfter Lohnverrechner
Bis Ende 2025 lag der Wohnbauförderungsbeitrag in Wien bei insgesamt 1 Prozent der Beitragsgrundlage. Dieser Betrag wurde gleichmäßig aufgeteilt:
Mit 1. Jänner 2026 trat eine wesentliche Änderung in Kraft. Der Beitrag wurde auf insgesamt 1,5 Prozent angehoben:
0,75 Prozent Arbeitgeberanteil
Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bedeutet dies eine moderate Erhöhung der laufenden Abgaben, die direkt mit der Finanzierung des Wiener Wohnbaus verbunden sind.
Laut Angaben der Stadt Wien verfolgt die Erhöhung ein klares wohn- und sozialpolitisches Ziel: die langfristige Sicherung und den Ausbau des leistbaren Wohnens. Die zusätzlichen Einnahmen aus dem Wohnbauförderungsbeitrag sind zweckgebunden und dürfen ausschließlich für definierte Bereiche verwendet werden, darunter:
Damit soll gewährleistet werden, dass Wien auch in Zukunft ausreichend geförderten Wohnraum bereitstellen kann und bestehende Unterstützungsmodelle finanziell abgesichert bleiben.
Beitragspflichtig sind alle unselbstständig Beschäftigten in Wien, die über der Geringfügigkeitsgrenze verdienen, sowie deren Arbeitgeber. Der Beitrag wird automatisch im Rahmen der Lohnverrechnung berücksichtigt.
Nicht beitragspflichtig sind unter anderem:
Diese Ausnahmen bleiben auch 2026 unverändert bestehen.
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