
Veröffentlicht am 09.01.2026
von Thomas Hapala, geprüfter Lohnverrechner
Wohnbauförderungsbeitrag Wien 2026: Erhöht oder nicht?
Was hat sich geändert?
Bis Ende 2025 lag der Wohnbauförderungsbeitrag in Wien bei insgesamt 1 Prozent der Beitragsgrundlage. Dieser Betrag wurde gleichmäßig aufgeteilt:
- 0,5 Prozent Arbeitnehmeranteil
- 0,5 Prozent Arbeitgeberanteil
Mit 1. Jänner 2026 trat eine wesentliche Änderung in Kraft. Der Beitrag wurde auf insgesamt 1,5 Prozent angehoben:
- 0,75 Prozent Arbeitnehmeranteil
0,75 Prozent Arbeitgeberanteil
Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bedeutet dies eine moderate Erhöhung der laufenden Abgaben, die direkt mit der Finanzierung des Wiener Wohnbaus verbunden sind.
Warum wurde der Beitrag erhöht?
Laut Angaben der Stadt Wien verfolgt die Erhöhung ein klares wohn- und sozialpolitisches Ziel: die langfristige Sicherung und den Ausbau des leistbaren Wohnens. Die zusätzlichen Einnahmen aus dem Wohnbauförderungsbeitrag sind zweckgebunden und dürfen ausschließlich für definierte Bereiche verwendet werden, darunter:
- der geförderte Wohnbau
- Wohnbeihilfen für einkommensschwächere Haushalte
- soziale Infrastruktur wie Schulen und Kindergärten
Damit soll gewährleistet werden, dass Wien auch in Zukunft ausreichend geförderten Wohnraum bereitstellen kann und bestehende Unterstützungsmodelle finanziell abgesichert bleiben.
Wer ist betroffen?
Beitragspflichtig sind alle unselbstständig Beschäftigten in Wien, die über der Geringfügigkeitsgrenze verdienen, sowie deren Arbeitgeber. Der Beitrag wird automatisch im Rahmen der Lohnverrechnung berücksichtigt.
Nicht beitragspflichtig sind unter anderem:
- geringfügig Beschäftigte
- Lehrlinge
- freie Dienstnehmer
Diese Ausnahmen bleiben auch 2026 unverändert bestehen.
Fazit
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